Notariat
Als Notar werde ich insbesondere tätig bei:
Gundstücksgeschäften
Kaufvertrag über Grundstücke, Wohnungseigentum oder Erbbaurechte
Wohnrechten, Nießbrauch
Grundschuldbestellung zum Zweck der Finanzierung
Gesellschafts- und Handelregistersachen
Gründungsgeschäft, Liquidation, Zweckänderungen Sitzverlegungen
Testamenten
Regelungen zur gewillkürten Erbfolge, Vermächtnisse, vorweggenommene Erbfolge, letztwillige Verfügungen, Erbverträge.
Vollmachten
Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung
Die Kosten für die Tätigkeit richten sich bis zum 30.06.2013 nach der Kostenordnung (KostO) und ab dem 01.07.2013 nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Gerrit Meyer
Rechtsanwalt und Notar
Bestellung zum Notar 2013