Notar a.D. und RechtsanwaltGünther MeyerFachanwalt für FamilienrechtFachanwalt für Erbrechtseit 1998 Sektionsleiter Deutsches Forum für Erbrecht |
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Jahrgang 1943 Studium der Rechtswissenschaften Göttingen, Freiburg, Münster Zulassung zum Rechtsanwalt 1971 Bestellung zum Notar 1978 Fachanwalt für Familienrecht seit 2000 Fachanwalt für Erbrecht seit 2009 |
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Notar und RechtsanwaltGerrit Meyer |
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Jahrgang 1975 Studium der Rechtswissenschaften Münster Zulassung zum Rechtsanwalt 2004 Fortbildungen: Fachlehrgang Steuerrecht 2000 Fachlehrgang Arbeitsrecht 2006Bestellung zum Notar 2013 |
Als Notar werden wir insbesondere tätig bei:
Gundstücksgeschäften
Kaufvertrag über Grundstücke, Wohnungseigentum oder Erbbaurechte
Wohnrechten, Nießbrauch
Grundschuldbestellung zum Zweck der Finanzierung
Gesellschafts- und Handelregistersachen
Gründungsgeschäft, Liquidation, Zweckänderungen Sitzverlegungen
Testamenten
Regelungen zur gewillkürten Erbfolge, Vermächtnisse, vorweggenommene Erbfolge
Die Kosten für die Tätigkeit richten sich bis zum 30.06.2013 nach der Kostenordnung (KostO) und ab dem 01.07.2013 nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).