Notar

Als Notar werde ich insbesondere tätig bei:

Gundstücksgeschäften

Kaufvertrag über Grundstücke, Wohnungseigentum oder Erbbaurechte
Wohnrechten, Nießbrauch
Grundschuldbestellung zum Zweck der Finanzierung

Gesellschafts- und Handelregistersachen

Gründungsgeschäft, Liquidation, Zweckänderungen Sitzverlegungen

Testamenten

Regelungen zur gewillkürten Erbfolge, Vermächtnisse, vorweggenommene Erbfolge, letztwillige Verfügungen, Erbverträge.

Vollmachten

Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung

Die Kosten für die Tätigkeit richten sich bis zum 30.06.2013 nach der Kostenordnung (KostO) und ab dem 01.07.2013 nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Gerrit Meyer

Rechtsanwalt und Notar

Bestellung zum Notar 2013

Rechtsanwalt und Notar Gerrit Meyer